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   FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07   

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FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07 (https://dejure.org/2010,9677)
FG Köln, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 K 478/07 (https://dejure.org/2010,9677)
FG Köln, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 K 478/07 (https://dejure.org/2010,9677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Erziehungsgeld durch einen Jugendhilfeträger an Pflegeeltern als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit für eine Vollzeitpflege; Betreuungsentgelte als steuerpflichtige Einnahmen aus einer erzieherischen Tätigkeit; Zahlung von öffentlich-rechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerbefreiungen: - Steuerfreie Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Mit der Zahlung der Pflegegelder sei keine vollständige Ersetzung des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Pflegeeltern beabsichtigt (BFH-Urteil in BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571); Zuwendungen an Pflegeeltern ähnelten in vielerlei Hinsicht Zahlungen, die die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhielten (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BFHE 161, 361, BStBl II 1990, 1018).

    Diesen Leistungen gegenübergestellt hat der BFH als steuerpflichtige Einnahmen Zahlungen an Personen, die Kinder nur des Erwerbs wegen in ihren Haushalt aufgenommen haben (BFH-Urteil in BFHE 161, 362, BStBl II 1990, 1018).

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 49/83

    Erziehungsgelder - Steuerfreiheit - Zahlungen von Jugendämtern an Pflegeeltern

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Demgemäß hat der BFH die von den Jugendämtern an Pflegeeltern geleisteten Erziehungsgelder für Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1984 IV R 49/83, BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571).

    Mit der Zahlung der Pflegegelder sei keine vollständige Ersetzung des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Pflegeeltern beabsichtigt (BFH-Urteil in BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571); Zuwendungen an Pflegeeltern ähnelten in vielerlei Hinsicht Zahlungen, die die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhielten (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BFHE 161, 361, BStBl II 1990, 1018).

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 9/98

    Pflegesätze an Betreiber von Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Derartige öffentlich-rechtliche Beihilfen sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 23.9.1998 XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600, m. w. N.) uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen, deren entscheidendes Merkmal ihre Unentgeltlichkeit und Einseitigkeit ist.

    Denn sie ersetzen Sach- und Personalkosten, insbesondere ein fiktives Gehalt für die Pflegeperson, wie es für entsprechend qualifizierte öffentliche Angestellte gezahlt wird, und stellen daher ein Entgelt im Rahmen einer Erwerbstätigkeit dar (Urteile des BFH vom 23.9.1998 XI R 11/98, BStBl II 1999, 133, und vom 23.9.1998 XI R 9/98, a. a. O.; Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 3 Nr. 11 EStG, Anm. 16).

  • BFH, 02.04.2009 - III R 92/06

    Kindergeldanspruch für Pflegekinder - Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Pflegegelder nach § 33 SGB VIII sind demgegenüber nach ihrem Zweck und ihrer Bemessungsgrundlage kein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen berechnetes Entgelt für Unterbringung und Betreuung, sondern lediglich Kostenersatz (Urteil des BFH vom 2.4.2009 III R 92/06, BFHE 224, 542, m. w. N.).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 11/98

    Pflegesätze für Kinderbetreuung

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Denn sie ersetzen Sach- und Personalkosten, insbesondere ein fiktives Gehalt für die Pflegeperson, wie es für entsprechend qualifizierte öffentliche Angestellte gezahlt wird, und stellen daher ein Entgelt im Rahmen einer Erwerbstätigkeit dar (Urteile des BFH vom 23.9.1998 XI R 11/98, BStBl II 1999, 133, und vom 23.9.1998 XI R 9/98, a. a. O.; Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 3 Nr. 11 EStG, Anm. 16).
  • BFH, 15.11.1983 - VI R 20/80

    Beihilfen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen an Ersatzschullehrer gezahlt

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob im Falle der Weiterleitung von Pflegegeldern im Sinne der §§ 33, 39 SGB VIII durch einen privaten Träger weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG wäre, dass deren haushaltsrechtliche Kontrolle durch die öffentliche Kasse auf der letzten Stufe der Mittelverwendung gewährleistet ist (vgl. dazu Urteile des BFH vom 15.11.1983 VI R 20/80, BStBl II 1984, 113; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.4.2000 5 K 291/98, juris-Dokument; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22.11.2001 V 101/99, EFG 2002, 184).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99

    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob im Falle der Weiterleitung von Pflegegeldern im Sinne der §§ 33, 39 SGB VIII durch einen privaten Träger weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG wäre, dass deren haushaltsrechtliche Kontrolle durch die öffentliche Kasse auf der letzten Stufe der Mittelverwendung gewährleistet ist (vgl. dazu Urteile des BFH vom 15.11.1983 VI R 20/80, BStBl II 1984, 113; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.4.2000 5 K 291/98, juris-Dokument; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22.11.2001 V 101/99, EFG 2002, 184).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 291/98

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr.11 EStG nur für haushaltsrechtlich bewilligte und

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob im Falle der Weiterleitung von Pflegegeldern im Sinne der §§ 33, 39 SGB VIII durch einen privaten Träger weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG wäre, dass deren haushaltsrechtliche Kontrolle durch die öffentliche Kasse auf der letzten Stufe der Mittelverwendung gewährleistet ist (vgl. dazu Urteile des BFH vom 15.11.1983 VI R 20/80, BStBl II 1984, 113; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.4.2000 5 K 291/98, juris-Dokument; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22.11.2001 V 101/99, EFG 2002, 184).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 9/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. September 2010  4 K 478/07 sowie die Einkommensteueränderungsbescheide für 2001 bis 2003 vom 29. November 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Januar 2007 aufgehoben und die Einkommensteuer für 2004 unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2004 vom 6. Januar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Januar 2007 ohne Ansatz der Einnahmen der Klägerin aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Erzieherin festgesetzt.

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 311 veröffentlichten Urteil vom 22. Oktober 2010  4 K 478/07 als unbegründet ab.

  • FG Niedersachsen, 31.05.2011 - 13 K 144/11

    Steuerpflichtigkeit von Zahlungen des Verbundes sozialtherapeutischer

    Hinsichtlich der beantragten Steuerbefreiung werde auf das Urteil des NFG vom 08.06.2006, 10 K 289/99 und des FG Köln, EFG 2011, 311 verwiesen.

    Pflegegelder für Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII beinhaltete demgegenüber lediglich einen sog. Erziehungsanteil, der lediglich einen Bruchteil des gezahlten Honorars ausmacht (vgl. FG Köln, Urteil vom 22.09.2010, EFG 2011, 311).

  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 1229/09

    Betriebseinnahmen einer Betreuerin eines Kindes wegen Honorar- und Sachkosten

    Das FG Köln (22.09.20104 K 478/07, EFG 2011, 311) hat im Anschluss entschieden, dass, wenn es sich bei den Zahlungen, die ein öffentlicher Jugendhilfeträger an einen privaten Verein erbringt, um Zahlungen im Sinne des § 34 SGB VIII handelt, die Zahlungen des privaten Vereins an eine mit der Betreuung des Kindes beauftragte Privatperson nicht als steuerfreie Zahlungen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG anzusehen seien.
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 1122/09

    Betriebseinnahmen einer Betreuerin eines Kindes wegen Honorar- und Sachkosten

    Das FG Köln (22.09.2010 4 K 478/07, EFG 2011, 311) hat im Anschluss entschieden, dass, wenn es sich bei den Zahlungen, die ein öffentlicher Jugendhilfeträger an einen privaten Verein erbringt, um Zahlungen im Sinne des § 34 SGB VIII handelt, die Zahlungen des privaten Vereins an eine mit der Betreuung des Kindes beauftragte Privatperson nicht als steuerfreie Zahlungen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG anzusehen seien.
  • FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08

    "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der

    Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, weil es sich um ganz unterschiedliche Pflegeformen handelt, die Pflegefamilie auf der einen Seite, die Betreuung im Heim auf der anderen Seite (vgl. BFH in BStBl II 1999, 133; ebenso Urteil des FG Köln vom 22. September 2010 4 K 478/07, EFG 2011, 311).
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